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Lebensgefahr? Rufen Sie immer 112

Wer trägt die Kosten?

Sie sind verpflichtet, eine eigene Krankenversicherung abzuschließen. Patienten, die nicht nachweisen können, dass sie versichert sind, müssen direkt beim Hausarzt außerhalb der Öffnungszeiten bezahlen. Diese Patienten können die Kosten im Nachhinein geltend machen, wenn sie dafür versichert sind. Dies gilt auch für alle ausländischen Touristen.