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Lebensgefahr? Rufen Sie immer 112

Zeichnet der Hausarztdienst außerhalb der Öffnungszeiten Telefongespräche auf und ist dies erlaubt?

Ja. Alle Telefonate werden automatisch aufgezeichnet. Die Anrufe werden von dem Moment an aufgezeichnet, in dem der Hausarztdienst außerhalb der Geschäftszeiten den Hörer abnimmt, bis zu dem Moment, in dem die Verbindung mit dem Assistenten oder Hausarzt unterbrochen wird.

Alle eingehenden Telefonanrufe an den Hausarztdienst außerhalb der Öffnungszeiten werden zu Qualitätszwecken und gemäß der gesetzlichen Widerspruchsfrist aufgezeichnet und gespeichert. Die aufgezeichneten Gespräche werden streng vertraulich behandelt und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Wenn Sie eine Beschwerde über die Behandlung Ihres Antrags auf hausärztliche Versorgung haben, können Sie sich das Gespräch anhören. Dazu muss ein Antrag gestellt und ein Verfahren abgeschlossen werden.

Die aufgezeichneten Gespräche werden genutzt, um die Expertise der Assistenten zu fördern. Dabei wird nur der medizinische Inhalt und die Handhabung berücksichtigt und nicht die Identität des Patienten. Die aufgezeichneten Gespräche werden streng vertraulich behandelt und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.